Gut zu Wissen ...
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Orthopädische Hilfsmittel wie Einlagen, orthopädische Schuhzurichtungen oder orthopädische Mass-Schuhe sind meistens mit höheren Kosten verbunden als gewöhnliches Schuhwerk. Die Vorteile für Ihre Gesundheit rechtfertigen jedoch diese Preisdifferenz. Nicht immer müssen Sie alle Kosten selbst
tragen. Unsere Firma ist ein Orthopädie- Kostenbeteiligung durch folgende Institutionen:
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Beteiligung an den Kosten für Einlagen durch die Krankenkassen Die Kostenbeteiligung von ärztlich verordneten orthopädischen Einlagen gehören gemäss dem Kranken- und Unfallversicherungsgesetz zwar nicht zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen, werden jedoch von einigen teilweise oder ganz übernommen. Eine vorherige Abklärung mit Ihrer Krankenkasse verschafft Ihnen Klarheit über die Kostenbeteiligung. Patienten, denen während dem AHV-Alter zum erstenmal Orthesen verschrieben werden, kommt neu die obligatorische Krankenkasse und nicht mehr die AHV für die Anschaffungs- und Reparaturkosten auf.
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Beteiligung an den Kosten durch die Invalidenversicherung (IV) Der Orthopädieschuhmachermeister (OSM) rechnet mit der IV-Stelle direkt ab.
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Beteiligung an den Kosten durch die Alter- Hilflosen-Versicherung (AHV) (ab 63/65 Jahre) Wenn eine Person erstmals nach dem Eintritt in das AHV-Alter ein Hilfsmittel benötigt, kann diese mit einem speziellen Formular einen Antrag bei der Invalidenversicherung auf Kostenbeteiligung stellen. Ein Arzt muss das Formular mitunterzeichnen oder ein Arztrezept ausstellen. Bei den AHV-Versicherten beschränkt sich der Anspruch jedoch ausschliesslich auf orthopädische Serienschuhe, orthopädische Mass-Schuhe, Orthesen und Prothesen. Der Anspruch beschränkt sich auf einen Beitrag von 75% der Kosten für ein Paar orthopädische Mass-Schuhe. Dieser Beitrag wird alle zwei Jahre einmal gewährt. Der Orthopädieschuhmachermeister (OSM) rechnet mit der AHV-Stelle direkt ab.
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Beteiligung an den Kosten durch die
Unfallversicherung/Militärversicherung (UV/MV) Der Orthopädieschuhmachermeister (OSM) rechnet mit diesen Stellen direkt ab.
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Selbstbehalte der Versicherten
IV-Versicherte Der Selbstbehalt für orthopädische Mass-Schuhe und orthopädische Serienschuhe für Erwachsene IV-Versicherte beträgt Fr. 120.- pro Paar Schuhe, bzw. Fr. 70.- für IV-versicherte Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. IV-Versicherte haben orthopädisch zu ändernde Serienschuhe selbst anzuschaffen. Die entsprechende Schuh-Zurichtung wird jedoch vollumfänglich vergütet. Für invaliditätsbedingte Schuhreparaturen ist pro Kalenderjahr ein Selbstbehalt von Fr. 70.- zu entrichten.
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AHV-Versicherte In der Regel übernimmt die IV alle zwei Jahre 75% vom Preis der orthopädischen Mass-Schuhe oder orthopädischen Serienmass-Schuhe.
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UV- und MV-Versicherte
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Adressen der IV-Stellen BS und BL, der SUVA und MV
IV-Stelle Basel-Stadt Tel. 061 225 25 25 Öffnungszeiten:
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IV-Stelle Basel-Landschaft Tel. 061 425 25 25 Öffnungszeiten: |
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Suva Basel Tel. 061 278 46 00 |
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Militärversicherung |
Bundesamt für Militärversicherung Tel. 031 324 69 95 |